
Verpackungsabfall
Kurze Erläuterung
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) trat am 11. Februar 2025 in Kraft. Sie führt verbindliche Anforderungen zur Reduzierung von Verpackungsabfällen, zur Erhöhung der Recyclingfähigkeit und zur Förderung der Wiederverwendung auf dem europäischen Markt ein. Diese Vorschriften gelten für alle Unternehmen, die Verpackungen auf den EU-Markt bringen.
Informationen zur Verordnung
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle 2025/40 (PPWR) baut auf früheren Rechtsvorschriften wie der Richtlinie 94/62/EG und dem Beschluss 97/129/EG auf, die Materialkennzeichnungscodes zur Unterstützung des Recyclings eingeführt haben.
Wesentliche Änderungen unter PPWR umfassen:
- Strengere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit und das Design
- Verbindliche Wiederverwendungsziele für bestimmte Verpackungsarten
- Mindestverpflichtungen für recycelte Inhalte
- Klare Beschränkungen für unnötige Verpackungen
- Harmonisierte Regeln zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in der gesamten EU.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Verpackungenklargekennzeichnet, recycelbar und konform mit den neuen Standards sind.
Unser Ansatz
NACHHALTIGKEIT
TE Connectivity setzt sich voll und ganz dafür ein, Verpackungen nachhaltiger zu machen. Um dies zu erreichen, unternehmen wir unter anderem folgende Schritte:
- VERRINGERUNG der Verwendung von (insbesondere neuem) Verpackungsmaterial
- WIEDERVERWENDUNG von Verpackungsmaterial, wenn möglich, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Erwägungen
- ÜBERARBEITUNG und Optimierung unserer Verpackungen zur Reduzierung des Materialgewichts und des CO2-Fußabdrucks
- Verwendung von ERNEUERBAREN Verpackungsmaterialien, wo immer möglich
- Erhöhung des MAHLGUTANTEILS von Verpackungsmaterialien, um den Verbrauch von Primärrohstoffen zu reduzieren
Wir haben ein globales Product Stewardship Committee, dessen Ziel es ist, die Bemühungen voranzutreiben, die es den TE-Ingenieuren ermöglichen, Produkte zu entwickeln und herzustellen, die effizienter und nachhaltiger sind und den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft besser entsprechen. Der Ausschuss ist funktionsübergreifend tätig und umfasst Vertreter aus den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit; Einhaltung der Umweltvorschriften für Produkte; Produktentwicklung; Forschung und Entwicklung; Beschaffung, Informationstechnologie und Verpackungsteams. Weitere Informationen zu unseren Bemühungen in diesem Bereich finden Sie in unserem jährlichen Bericht zur Unternehmensverantwortung (www.te.com/sustainability).
RECYCLING-KENNZEICHNUNG
TE Connectivity hat sich dazu verpflichtet, alle
gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die beigefügte TE-Spezifikation 107-18049 dokumentiert die korrekte Recyclingkennzeichnung gemäß 97/129/EG.
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