Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die in Pennsylvania, USA, gegründete TE Connectivity Corporation, ein Unternehmen der TE Connectivity plc, sowie deren Tochtergesellschaften und verbundene Unternehmen (gemeinsam „TE“) meine personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten, nutzen und speichern dürfen, und zwar zum Zweck der Bereitstellung eines Produktmusters, der Programmunterstützung sowie für Marketing- und Vertriebsinitiativen. Außerdem dürfen diese personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Versandabwicklung an Dritte („Dritte“) übermittelt werden. Im Rahmen dieser Vereinbarung bezeichnet „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen. Auch unterschiedliche Informationen, die in Kombination zur Identifizierung einer bestimmten Person führen können, gelten als personenbezogene Daten.
ICH ERKLÄRE MICH DAMIT EINVERSTANDEN, DASS TE UND DRITTE DAS MUSTERPRODUKT SOWIE ZUGEHÖRIGE INFORMATIONEN AUSSCHLIESSLICH ZU BEWERTUNGSZWECKEN BEREITSTELLEN UND DASS DAS MUSTERPRODUKT WEDER VERKAUFT, FÜR PRODUKTIONSZWECKE VERWENDET NOCH IN IRGENDEINER FORM MONETARISIERT WERDEN DARF – WEDER DURCH DEN EMPFÄNGER NOCH DURCH DRITTE. Ich versichere und gewährleiste gegenüber TE – als Bedingung für den Versand der Musterprodukte durch TE –, dass ich diese Produkte weder selbst noch durch Dritte zum Weiterverkauf verwenden werde. JEDER VERKAUF DES MUSTERPRODUKTS IST AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT.
TE UND DRITTE ÜBERNEHMEN KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHTLICH DER RICHTIGKEIT DER INFORMATIONEN ODER DES MUSTERPRODUKTS, EINSCHLIESSLICH GARANTIEN IN BEZUG AUF DIE MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN VERWENDUNGSZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER. DAS MUSTERPRODUKT WIRD IN SEINEM AKTUELLEN ZUSTAND SOWIE MIT ALLEN MÄNGELN BEREITGESTELLT. DIE PERSON(EN) ODER JURISTISCHE PERSON, DIE DAS MUSTERPRODUKT ANFORDERT UND/ODER VERWENDET, ÜBERNIMMT DIE GESAMTE VERANTWORTUNG FÜR DIE NUTZUNG DES MUSTERPRODUKTS UND VERPFLICHTET SICH, TE UND DRITTE VON ALLEN ANSPRÜCHEN FREIZUSTELLEN UND SCHADLOS ZU HALTEN, DIE AUS DIESER NUTZUNG ENTSTEHEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.
Ich verpflichte mich, alle anwendbaren Ausfuhrkontroll-, Sanktions- und Antiboykottgesetze sowie -vorschriften der Vereinigten Staaten („USA“) und anderer einschlägiger Rechtsordnungen einzuhalten, einschließlich etwaiger Ausfuhrgenehmigungspflichten und sonstiger erforderlicher Genehmigungen. Diese Gesetze und Vorschriften umfassen unter anderem, aber nicht ausschließlich: (i) den Export Control Reform Act von 2018 (ECRA), 50 U.S.C. Kap. 58; die Export Administration Regulations (EAR), 15 C.F.R. 730–780; der Arms Export Control Act von 1979, 22 U.S.C. Kap. 39; die International Traffic in Arms Regulations (ITAR), 22 C.F.R. 120–130; die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates der Europäischen Union sowie alle sonstigen ausfuhrkontrollrechtlichen Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union, der EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und sonstiger anwendbarer Rechtsordnungen (zusammen „Ausfuhrkontrollgesetze“), (ii) der International Emergency Economic Powers Act von 1977 (IEEPA), 50 U.S.C. Kap. 35; der Trading with the Enemy Act von 1917 (TWEA), 12 U.S.C. § 95 und 50 U.S.C. § 4301 ff.; die vom Office of Foreign Assets Control („OFAC“) des US-Finanzministeriums verwalteten und durchgesetzten Vorschriften, 31 C.F.R. 500–599; die von der Europäischen Union, den EU-Mitgliedstaaten, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und den Vereinten Nationen verhängten wirtschaftlichen Sanktionen sowie alle sanktionsbezogenen Gesetze und Vorschriften anderer anwendbarer Rechtsordnungen (zusammen „Sanktionsvorschriften“), und (iii) Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Antiboykottmaßnahmen, einschließlich jener, die vom U.S. Department of Commerce (Office of Antiboycott Compliance) und vom U.S. Department of the Treasury (Internal Revenue Service) verwaltet und durchgesetzt werden (zusammen „Antiboykottvorschriften“), eingehalten werden. Ich erkenne – im eigenen Namen und im Namen jedweder Organisation – an, dass alle von TE bezogenen Artikel, technischen Daten und Technologien (zusammen „Produkte“) den Ausfuhrkontrollgesetzen und Sanktionsvorschriften unterliegen.
Ich werde TE-Produkte weder direkt noch indirekt verkaufen, exportieren, re-exportieren, weitergeben oder anderweitig übertragen (zusammen „Export“), wenn dies für oder an einen verbotenen oder beschränkten Endverwendungszweck, Endnutzer oder Bestimmungsort erfolgt oder gegen geltende Ausfuhrkontrollgesetze verstößt bzw. nicht mit der Global Trade Policy von TE im Rahmen dieses Abschnitts übereinstimmt. Ich verpflichte mich, die in 15 C.F.R. 744 festgelegten Exportbeschränkungen (oder vergleichbare Beschränkungen in anderen Rechtsordnungen) einzuhalten. Diese umfassen unter anderem, jedoch nicht ausschließlich: (1) die Entwicklung, Herstellung, Nutzung oder Lagerung von chemischen, biologischen oder nuklearen Waffen oder von Gegenständen, die zur Auslieferung solcher Waffen geeignet sind; (2) nukleare Anwendungen, die durch die EAR, die Nuclear Regulatory Commission, das U.S. Department of Energy oder durch Regierungsbehörden anderer Länder beschränkt sind; (3) Anwendungen im Zusammenhang mit Raketen, Raketensystemen oder unbemannten Luftfahrzeugen; (4) militärische Endverwendungen und militärische Endnutzer gemäß den jeweiligen Definitionen; (5) Halbleiter, Anlagen zur Halbleiterherstellung, Supercomputer oder jede andere beschränkte Endverwendung oder jeder andere beschränkte Endnutzer; (6) jede sonstige beschränkte Endverwendung, jeder beschränkte Endnutzer oder jedes beschränkte Bestimmungsland. TE ist berechtigt, eine Überprüfung meiner Person und meiner Verkaufsaktivitäten durchzuführen, um die Einhaltung der Ausfuhrkontrollgesetze sicherzustellen. Ich werde am Due-Diligence-Prozess von TE mitwirken und Endverbleibserklärungen („End User Certificates“) sowie andere erforderliche Informationen bereitstellen, um den Endverwendungszweck und den Endnutzer der TE-Produkte wie angefordert zu validieren. Darüber hinaus werde ich eine angemessene, auf Compliance ausgerichtete Due-Diligence-Prüfung meiner Kunden und anderer an den Transaktionen beteiligter Parteien eigenverantwortlich durchführen. Zudem werde ich – sofern angefordert – Endverbleibserklärungen („End-User Certificates“) von meinen Kunden oder dem Endnutzer einholen, um sicherzustellen, dass TE-Produkte nicht wissentlich für einen verbotenen oder eingeschränkten Endverwendungszweck, an verbotene oder eingeschränkte Endnutzer oder in verbotene oder eingeschränkte Bestimmungsländer exportiert werden oder gegen geltende Ausfuhrkontrollgesetze im Sinne dieses Abschnitts verstoßen, sofern keine behördliche Genehmigung vorliegt. Auf Anfrage werde ich einen Nachweis über die abgeschlossene Compliance-Due-Diligence vorlegen.
Ich gewährleiste und versichere, dass weder ich selbst noch irgendeine Organisation oder sonstige verbundene Parteien: (i) auf einer Sanktions- oder Ausfuhrkontrollliste gemäß anwendbaren Rechts aufgeführt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: die „Denied Persons List“, „Unverified List“ oder „Entity List“ des U.S. Department of Commerce; die „List of Specially Designated Nationals and Blocked Persons“ („SDN List“) sowie die „Sectoral Sanctions Identifications (SSI) Lists“ des Office of Foreign Assets Control (OFAC) (einschließlich jeglicher Partei, die zu 50 Prozent oder mehr im Eigentum einer auf der SDN List oder SSI List geführten Partei oder mehrerer solcher Parteien steht); die konsolidierte Finanzsanktionsliste der Europäischen Union (CFSP-Liste); die „Nonproliferation Sanctions List“ des U.S. Department of State; oder jede andere anwendbare Liste eingeschränkter Parteien (zusammen „Restricted Party Lists“); (ii) sich in einem Land oder Gebiet befinden, dort registriert oder ansässig sind, das gemäß TE’s Global Trade Policy umfassenden oder gezielten Sanktionen unterliegt – aktuell umfasst dies Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, Russland, Belarus sowie folgende geografische Regionen der Ukraine: Krim, Donezk, Cherson, Luhansk, Sewastopol und Saporischschja – vorbehaltlich etwaiger Änderungen aufgrund regulatorischer Entwicklungen (zusammen „Sanktionsgebiete“); (iii) direkt oder indirekt im Eigentum oder unter der Kontrolle einer in (i) oder (ii) beschriebenen Person oder Organisation stehen; oder (iv) anderweitig Ziel von Sanktionen sind. Sollte ich selbst, eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen oder eine sonstige verbundene Partei Sanktionen unterliegen oder zu einer eingeschränkten Partei („Restricted Party“) werden, bin ich verpflichtet, TE unverzüglich darüber zu informieren und eine schriftliche Zustimmung von TE einzuholen, um weiterhin als Käufer im Rahmen dieser Vereinbarung auftreten zu dürfen. Ich werde kein TE-Produkt an eine eingeschränkte Partei („Restricted Party“) oder in ein sanktioniertes Land („Sanctioned Jurisdiction“) exportieren, es sei denn, es liegt eine entsprechende behördliche Genehmigung oder Lizenz vor, deren Kopie auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus werde ich für alle an den Transaktionen im Rahmen dieser Vereinbarung beteiligten Parteien – einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in den Point-of-Sale-Berichten genannten Parteien, den Endempfänger („ultimate consignee“) und die Endnutzer („ultimate end-users“) – eine Prüfung gegen alle anwendbaren Sanktions- und Restriktionslisten („Restricted Party Lists“) durchführen. Diese Prüfung dient dazu sicherzustellen, dass TE-Produkte nicht ohne zuvor eingeholte behördliche Genehmigung oder Ausfuhrlizenz an eingeschränkte Parteien exportiert werden. Auf Anfrage von TE werde ich den Nachweis über die Durchführung der Restricted-Party-Prüfung erbringen.
TE behält sich das Recht vor, jede Bestellung nach eigenem Ermessen abzulehnen oder zu stornieren.
Aktualisiert am 1. August 2025